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Büro für Investitionsaufsicht

    Das Büro für Investitionsaufsicht realisiert Aufgaben zur laufenden Kontrolle von Investitionen und Instandsetzungsarbeiten von Bauwerken und Gebäuden, die durch die Selbstverwaltungsorgane der Woiwodschaft realisiert und teilweise oder vollständig aus den Haushaltsmitteln der Woiwodschaft finanziert werden, deren Kontrolle durch die Behörde nach den Rechtsvorschriften zulässig ist. Zudem nimmt das Büro an Verfahren zur Ausführung periodischer Garantiedurchsichten und an der Überwachung von Bauwerken und Gebäuden der Behörde teil. Das Büro erledigt Angelegenheiten, die mit dem abgeschlossenen Investitionsvorhaben „Bau des Amtssitzes des Marschallamtes und des Regionalparlaments der Woiwodschaft Wielkopolska in Poznań” verbunden sind.

    Zum Zuständigkeitsbereich des Büros gehört Folgendes:

    1. laufende Kontrolle von Investitionen und Instandsetzungsarbeiten von Bauwerken und Gebäuden, die durch die Selbstverwaltungsorgane der Woiwodschaft realisiert und teilweise oder vollständig aus den Haushaltsmitteln der Woiwodschaft finanziert werden, deren Kontrolle durch die Behörde nach den Rechtsvorschriften zulässig ist, auf der Grundlage der Kontrollregeln für die durch das Marschallamt der Woiwodschaft Wielkopolska durchgeführten Kontrollen, sowie Erhebung und Verarbeitung von Informationen über Unzulänglichkeiten oder Verfehlungen und deren Weitergabe an die die Überwachung wahrnehmenden Departements;
    2. Zusammenarbeit mit den Büros und Departements des Amtes bei Festlegungen über Investitionsvorhaben und Instandsetzungen von Bauwerken und Gebäuden, für welche die Organisationseinheiten der Selbstverwaltung zuständig sind;
    3. technische Hilfe in der Vorbereitungsphase der Ausführung von Investitionsvorhaben und Instandsetzungen, die kleinen Organisationseinheiten der Selbstverwaltung der Woiwodschaft, die keine Investitionsabteilungen besitzen, gewährt wird;
    4. Engagement auf Bitte des Investors als Mitglied technischer Beiräte und Baugremien;
    5. Teilnahme auf Bitte des Investors an Endabnahmen bestimmter Investitionsvorhaben und Instandsetzungen von Bauwerken und Gebäuden;
    6. Führung jeglicher Angelegenheiten, die mit dem abgeschlossenen Investitionsprozess zum Bau des Amtssitzes der Behörde unmittelbar in Verbindung stehen;
    7. Zusammenarbeit mit dem Departement Verwaltung des Amtes in den Bereichen:
    1. Umsetzung von Vorgaben der angeordneten Bauinspektionen (die jährlich und fünfjährlich durchzuführen sind) von Bauwerken und Gebäuden des Amtes sowie aufgrund von Inspektionen im Zusammenhang mit der gewährten Qualitätsgarantie durch den Auftragnehmer, der das Bauvorhaben zur Errichtung des Amtssitzes der Behörde ausgeführt hat; 
    2. Umsetzung von Vorgaben, die aus angeordneten Garantiedurchsichten von Bauwerken und Gebäuden des Amtes resultieren; 
    3. Überwachung des technischen Zustands von Bauwerken und Gebäuden des Amtes und Anzeige von Mängeln.

     

    Sitz des Büros
    al. Niepodległości 34
    61-714 Poznań
    Sekretariat - Zimmer 740
    tel.: +48 61 626 66 20
    fax: +48 61 626 66 21
    e-mail: bi.sekretariat@umww.pl

    Direktor