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Internationale Aktivitäten des Woiwodschaftstages (Sejmik) Wielkopolska

    Gemäß Art. 18 des Gesetzes zur Selbstverwaltung der Woiwodschaft vom 5. Juni 1998 und des Gesetzes zum Beitritt der kommunalen Gebietskörperschaften zu internationalen Vereinigungen der lokalen und regionalen Gemeinschaften vom 15. September 2000. Zu den ausschließlichen Zuständigkeiten des Woiwodschaftstages (Sejmik) gehören u.a.:

    • Setzen von „Prioritäten der internationalen Zusammenarbeit der Woiwodschaft",
    • Beschlussfassung über die Teilnahme an internationalen Regionalvereinigungen sowie anderen Formen der regionalen Kooperation.

    Die oben genannten Vorrechte legen die Position des Woiwodschaftstages als Organ, das eine Schlüsselbedeutung bei der Gestaltung der Beziehungen mit ausländischen Partnern der Selbstverwaltung der Woiwodschaft hat, fest.

    Eine bedeutende Rolle in diesem Prozess spielt darüber hinaus die Kommission für die Strategie der regionalen Entwicklung und internationalen Zusammenarbeit, deren Mitglieder sich u.a. mit folgenden Aufgaben beschäftigen:

    • Definition von Prioritäten der internationalen Zusammenarbeit,
    • Inspiration und Förderung der Aktivitäten im Bereich der internationalen Promotion der Region,
    • Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen,
    • Beurteilung von Dokumenten, die Beziehungen mit ausländischen Partnern gestalten,
    • Kooperation mit Institutionen, die für die Inanspruchnahme der EU-Fördermittel zuständig sind.

    Der Woiwodschaftstag (Sejmik) und die Kommission für die Strategie der regionalen Entwicklung und internationalen Zusammenarbeit machen sich mit den durch das Büro für internationale Zusammenarbeit erarbeiteten Informationen über die internationale Zusammenarbeit im Vorjahr sowie mit dem Plan der Zusammenarbeit für laufendes Jahr vertraut.