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Der Vorstand der Woiwodschaft

    Der Vorstand der Woiwodschaft übernimmt Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbereich der Woiwodschaftsselbstverwaltung fallen und nicht dem Woiwodschaftslandtag und den Organisationseinheiten der Selbstverwaltung der Woiwodschaft vorbehalten sind. Der Vorstand der Woiwodschaft ist das exekutive Organ der Woiwodschaft.

    Zu den Aufgaben des Vorstands der Woiwodschaft gehören insbesondere:

    • Verwirklichung der Beschlüsse des Woiwodschaftslandtags,
    • Wirtschaften mit dem Vermögen der Woiwodschaft, darunter Vollziehung der Rechte an Aktien und Anteilen der Woiwodschaft,
    • Vorbereitung des Entwurfs und die Haushaltsdurchführung der Woiwodschaft,
    • Vorbereitung der Projekte der Entwicklungsstrategie der der Woiwodschaft, der Raumplanung und der Woiwodschaftsprogramme sowie deren Durchführung,
    • Organisation der Mitarbeit mit den Strukturen der regionalen Selbstverwaltung in anderen Ländern und mit internationalen Regionalverbänden,
    • Management, Koordination und Kontrolle der Tätigkeit der Organisationseinheiten der Selbstverwaltung der Woiwodschaft, darunter Berufung und Abberufung ihrer Leiter,
    • Beschließen der organisatorischen Ordnung des Marschallamtes.

    Die Prinzipien und die Arbeitsweise bestimmt die Satzung der Woiwodschaft.

    Der Vorstand der Woiwodschaft erfüllt die Aufgaben der Woiwodschaft mit Hilfe des Marschallamtes und der Organisationseinheiten der Selbstverwaltung der Woiwodschaft oder juristischer Persönlichkeiten der Woiwodschaft.